In Spanien
Damit akademische Qualifikationen und Studien in Spanien gültig sind, ist es notwendig, eine Form der Anerkennung von Studien oder Qualifikationen im spanischen Bildungssystem zu erhalten. Die Anerkennung kann über die folgenden Verwaltungsverfahren beantragt werden:
- Die Teilanerkennung ausländischer nicht-universitärer Bildungsnachweise, wenn Sie Ihr Studium in einer spanischen Bildungseinrichtung fortsetzen möchten, mit Ausnahme der Primar- und der obligatorischen Sekundarschulbildung, für die dieses Verfahren nicht erforderlich ist.
- Die Anerkennung von nach ausländischen Bildungssystemen erworbenen Abschlüsse durch gleichwertige spanische Qualifikationen, die es dem Inhaber ermöglichen, das Studium auf einem anderen spanischen Bildungsniveau fortzusetzen sowie den betreffenden Beruf auszuüben.
- Die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen ausländischer Einrichtungen mit einem akademischen Grad und dem akademischen Niveau eines offiziellen Universitäts- oder Masterabschlusses, der die gleichen Wirkungen entsprechend dem akademischen Niveau verleiht wie die Abschlüsse, die in dem spezifischen Bereich und Ausbildungsfeld liegen, für das die Gleichwertigkeit erklärt wurde, mit Ausnahme der beruflichen Wirkungen in Bezug auf die Abschlüsse, die durch Homologation erworben werden können.
- Die Berufliche Anerkennung der Qualifikation oder des Studiums, die ausschließlich berufliche Auswirkungen hat, d.h. zur Ausübung eines bestimmten Berufs qualifiziert.