Allgemeine Informationen
Für die Fortsetzung der Ausbildung oder die Ausübung eines Berufes in Spanien benötigen Sie die offizielle Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses. Hierfür gibt es folgende verwaltungstechnische Kategorien:
- Convalidación: Die anteilige Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse, falls die Schüler ihrem Kenntnisstand entsprechend Ihre Schulaufbahn an einer spanischen Schule fortsetzen möchten.
- Homologación: Die offizielle Anerkennung von im Ausland erworbener akademischen und beruflichen Abschlüssen benötigt man zum Zwecke der Fortsetzung der Schul- oder Universitätsausbildung bzw. zur Ausübung des erlernten Berufes in Spanien.
- Equivalencia: Die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen ausländischer Institutionen entsprechend des offiziellen spanischen Abschlusses Grado oder Máster. Mit der Gleichwertigkeit eines ausländischen Hochschultitels verfügen die Absolventen über einen Abschluss, der dem spanischen Hochschulabschluss entsprechend der dem Studium zugrunde liegenden Fachbereiche in allen Belangen entspricht. Die Gleichwertigkeit berechtigt zur Fortführung der akademischen Laufbahn, NICHT zur Ausübung der beruflichen Qualifikation der Fachgebiete, hierfür ist die 'Homologación' (s.o.) erforderlich.
- Reconocimiento profesional: Die Anerkennung zum Zwecke der Berufsausübung beinhaltet ausschließlich die Berechtigung, um die erworbene berufliche Qualifikation in Spanien ausüben zu können.
Anfragen und Antragsverfahren
Klicken Sie auf 'Ausländische Abschlüsse in Spanien' in der linken Spalte, um ausführliche Information über das Verfahren zu bekommen.
Brauchen Sie noch weitere Informationen, senden Sie uns eine E-Mail an folgende Adresse:
homologa.de@educacion.gob.es
Für die Abgabe oder Abholung von Unterlagen ist eine Online-Terminbuchung erforderlich.