In Deutschland gibt es kein einheitliches Anerkennungsverfahren für die Gesamtheit der spanischen Abschlüsse. Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Schul- Berufs- und Universitätsabschlüssen zum Zwecke der Berufsausübung oder der Fortführung in Deutschland liegt in der Regel ausschließlich bei den zuständigen Instanzen der jeweiligen Bundesländer. Aufgrund des föderalistischen Systems und der Vielzahl der für die Anerkennung zuständigen Institutionen stellt die Bundesregierung ein Internetportal mit umfassenden Informationen bereit: Anerkennung in Deutschland
In der Datenbank Anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer finden Sie Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise der Länder zur Verfügung.
Das Förderprogramm IQ (Integration durch Qualifizierung) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über die Zuständigkeit und die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
Als weitere Anlaufstelle für Fragen rund um die Anerkennung von Berufsqualifikationen und regulierten Berufen in Deutschland unterhält die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der KMK das Informationszentrum ENIC-NARIC Germany
Mit dem Projekt La Red Anerkennungsberatung bietet La Red in Berlin kostenlose Beratungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie Qualifizierungsberatung an. Das Projekt wird gefördert von der Beauftragten des Senats für Integration und Migration aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Salto de línea Bevor das Verfahren eingeleitet wird, sind folgende Unterlagen erforderlich: akademisches Zeugnis (Fächer der verschiedenen Kurse mit ihren Noten) und der erreichte Abschluss.
Die konkrete Beantragung hängt vom Bundesland ab, ebenso wie die entsprechenden Gebühren. Es wird empfohlen, das Portal Annerkenung in Deutschland aufzurufen und den Beruf oder die Ausbildung sowie den Wohnort oder die Postleitzahl einzugeben, um die nächstgelegene Geschäftsstelle zu ermitteln. Die Website ist auch auf Spanisch verfügbar.
Je nachdem, bei welcher Bildungsbehörde das Berufsanerkennungsverfahren eingeleitet werden muss, verlangen die deutschen Behörden eine Konformitätsbescheinigung ('Acreditación' in Spanien), d.h. eine Bescheinigung, dass der spanische Abschluss den Anforderungen der Europäischen Union entspricht, die beim spanischen Ministerium für Universitäten beantragt werden muss.
Danach können Sie sich auf dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen - anabin einen schnellen Überblick über die Situation verschaffen (wie, wo usw.) oder auf der Webseite des Sekretariats der Kultusministerkonferenz, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die ihrerseits unterscheidet zwischen:
Diese Beratung ist notwendig, wenn das Bildungsministerium des jeweiligen Bundeslandes oder das private Unternehmen, in dem Sie arbeiten möchten, dies verlangt.